Beim Kontakt zwischen (ehrenamtliche) Mitarbeiter und minderjährige Clubmitglieder und Clubteilnehmer an Clubaktivitäten, sind viele Grenzen nicht eindeutig. Manche Kinder haben das Bedürfnis auf den Schoss genommen zu werden, um getröstet zu werden. Andere empfinden ein Streicheln über den Kopf als angenehme Nähe, wieder andere Kinder und Jugendliche empfinden es unangenehm überhaupt berührt zu werden. Darüber können also keine exakten Grenzen für alle Kinder, in jeder Situation aufgestellt werden. Das ist auch gut so, denn für viele Kinder ist Nähe und körperlicher Kontakt wichtig für ihre Entwicklung. Es besteht jedoch eine deutliche Grenze, die besagt, dass jede sexuelle Handlung und sexueller Kontakt zwischen (junge) Erwachsene Mitarbeiter und Minderjährige die zu uns kommen, absolut unzulässig ist.
Deshalb haben wir als Golfclub Brunssummerheide für alle (ehrenamtliche) Mitarbeiter die bei Jugendaktivitäten beteiligt sind, einen Verhaltenskodex erstellt. Der Verhaltenskodex ist in zwei Teile aufgeteilt: Regeln, die zu einer offenen, transparenten und sicheren Umgebung für Minderjährige und Mitarbeiter beitragen und die Beschreibung von sexuellem grenzüberschreitendem Verhalten, welches als Ausgangspunkt gilt, für die Disziplinar- und Sanktionspolitik, die in unserem Club geführt wird. Wenn Sie bei uns arbeiten, egal ob als festangestellte Kraft, ehrenamtlicher Mitarbeiter oder Auszubildender, werden Sie verpflichtet, den Verhaltenskodex zu unterschreiben. Hiermit erklären Sie, dass Sie den Kodex kennen und danach handeln werden.
Unter sexuell grenzüberschreitendes Verhalten mit Minderjährige verstehen wir:
Jede Form von sexuellem Verhalten oder sexueller Annäherung, in verbalem, non-verbalem oder physischem Sinn, absichtlich oder unabsichtlich, die durch die Person welcher es widerfährt, als unerwünscht oder gezwungen erfahren wird; und/oder stattfindet innerhalb ungleichen Machtsverhältnissen (Erwachsener-Kind, Sozialarbeiter-Client, Lehrkraft-Schüler, Trainer-Schutzbefohlener, Vorgesetzter-Jugendmitglied usw.); und/oder andere Handlungen oder Verhaltensweisen die strafbar sind laut Gesetzbuch für Strafrecht. Handlungen die unter o.a. Beschreibung unter sexuell grenzüberschreitendes Verhalten mit Minderjährige fallen, können sanktioniert werden durch ein Disziplinarverfahren worin beide Seiten gehört werden. Die Sanktionen bestehen aus kurzem oder längerem Ausschluss von der ehrenamtlichen Arbeit mit Minderjährige durch Aufnahme der Personalien in ein Zentralregister.
Sexuell grenzüberschreitende Handlungen mit Minderjährige, wovon der Vorstand urteilt dass diese unter das Gesetzbuch vom Strafrecht fallen, werden der Polizei/Justiz gemeldet.
Dieser Verhaltenskodex ist am 17 Januar 2018 festgestellt von dem Vorstand Golfclub Brunssummerheide.
NGF Tuchtreglement Seksuele Intimidatie.
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